BGH vom 22.01.1992
XII ARZ 34/91
Normen:
ZPO §§ 640 ff.;
Fundstellen:
DRsp IV(418)258Nr.2
DtZ 1992, 149

Vaterschaftsklage nach DDR-Beitritt; örtliche Zuständigkeit für Klage auf Vaterschaftsfeststellung nach Wirksamwerden des Beitritts der DDR

BGH, vom 22.01.1992 - Aktenzeichen XII ARZ 34/91

DRsp Nr. 1993/845

Vaterschaftsklage nach DDR-Beitritt; örtliche Zuständigkeit für Klage auf Vaterschaftsfeststellung nach Wirksamwerden des Beitritts der DDR

Die Festellung der Vaterschaft nach dem Wirksamwerden des Beitritts bestimmt sich nach dem neuem Recht (Art. 234 § 7 Abs. 1 und 4 EGBGB). Daran ändert nichts, daß das Kind vor dem 3.10.1990 geboren ist. Danach erfolgt die Festellung nicht, wie es in § 56 Abs. 1 DDR-FGB vorgesehen war, auf Klage der Mutter, sondern gemäß § 1600 n Abs. 1 BGB auf Klage des Kindes. Für das Verfahren gelten die Vorschrift der ZPO über das Verfahren in Kindschaftssachen.

Normenkette:

ZPO §§ 640 ff.;