OLG Naumburg - Beschluss vom 28.11.2006
8 WF 153/06
Normen:
HKÜ § 13 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1586
OLGReport-Naumburg 2007, 637
Vorinstanzen:
AG Naumburg, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 388/06

Verbringen der Kinder in einen anderen Staat durch einen Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 8 WF 153/06

DRsp Nr. 2007/2804

Verbringen der Kinder in einen anderen Staat durch einen Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht

»1. Bei gemeinsamer Sorge ist das Verbringen eines minderjährigen Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils in einen anderen Staat nicht zulässig. Wird innerhalb eines Jahres der Antrag auf Rückführung gestellt, ist ihm grundsätzlich zu entsprechen. 2. Hat ein Gericht im ursprünglichen Aufenthaltsland des Kindes in jüngerer Zeit dem dort verbleibenden Elternteil ein Umgangsrecht zugesprochen ist im Regelfall kein Raum, um nach § 13 HKÜ eine Rückführung zu untersagen.«

Normenkette:

HKÜ § 13 ;

Entscheidungsgründe:

I.