BGH - Urteil vom 22.01.1991
XI ZR 111/90
Normen:
AGBG §§ 3, 9 ; BGB §§ 138, 607 ; GewO § 55, § 56 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
BB 1991, 570
BGHR AGBG § 3 Gemeinschaftskonto 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Vollmachtsklausel 2
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Darlehen 4
BGHR GewO § 56 Abs. 1 Nr. 6 Bestellung 5
DRsp I(111)178a
EWiR § 138 BGB 4/91, 231
FamRZ 1991, 667
FamRZ 1991, 66
JuS 1991, 510
JurBüro 1991, 647
KTS 1991, 561
LM § 55 HewO Nr. 8
NJW 1991, 923
NJW-RR 1991, 685
VersR 1991, 886
WM 1991, 313
ZIP 1991, 224
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,
LG Würzburg,

Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung

BGH, Urteil vom 22.01.1991 - Aktenzeichen XI ZR 111/90

DRsp Nr. 1992/806

Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung

»a) Hat eine Bank mit einem Darlehensinteressenten ohne Einverständnis seiner Ehefrau einen Hausbesuch vereinbart, so liegt im Verhältnis zur Ehefrau keine "vorhergehende Bestellung" i. S. des § 55 GewO vor. Es verstößt daher gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO, wenn der Bankvertreter auch die Ehefrau in die Vertragsverhandlungen einbezieht und sie zur Übernahme der Mithaftung veranlaßt. b) Beantragen mehrere Personen gemeinsam die Bewilligung eines Kontokorrentkredits und seine Abwicklung über ein Gemeinschaftskonto mit Einzelzeichnungsberechtigung, so verstößt eine Formularklausel, in der sich die Antragsteller gegenseitig bevollmächtigen, in unbegrenzter Höhe weitere Verbindlichkeiten zu Lasten des gemeinschaftlichen Kontos einzugehen, gegen § 3, § 9 Abs. 1 AGBG. c) Zur Frage, unter welchen Umständen es als sittenwidrig zu bewerten ist, wenn eine Bank bei Bewilligung eines Betriebskredits die einkommens- und vermögenslose Ehefrau des Betriebsinhabers zur Übernahme der Mithaftung veranlaßt.«

Normenkette:

AGBG §§ 3, 9 ; BGB §§ 138, 607 ; GewO § 55, § 56 Abs. 1 Nr. 6 ;

Tatbestand: