OLG Köln - Beschluss vom 15.09.2006
16 Wx 196/06
Normen:
BGB § 1599 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 82
OLGReport-Köln 2007, 220
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 154/06
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 36 III 5/06

Vereinfachte Vaterschaftsanerkennung während des Scheidungsverfahrens trotz unterbrochenen Scheidungsverfahrens

OLG Köln, Beschluss vom 15.09.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 196/06

DRsp Nr. 2007/95

Vereinfachte Vaterschaftsanerkennung während des Scheidungsverfahrens trotz unterbrochenen Scheidungsverfahrens

»Für die Anwendung des § 1599 Abs. 2 BGB ist es unschädlich, wenn der Scheidungsantrag, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes anhängig ist, allein aus formalen Gründen danach zurückgenommen, aber bereits einige Tage später wieder eingereicht wird und die Ehe aufgrund dieses Scheidungsantrages später geschieden wird.«

Normenkette:

BGB § 1599 Abs. 2 ;

Gründe: