I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erfurt vom 15.02.2012 wird abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des am 23.09.2000 verstorbenen vormaligen Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (VSNR.: ...) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,2486 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen (VSNR.: ...) bezogen auf den 31.08.1993 übertragen.
II. Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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