Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weilburg vom 22.01.2014 wird aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Familiengericht - Wetzlar verwiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; eine Erstattung von Kosten des Beschwerdeverfahrens wird unter den Beteiligten nicht angeordnet.
Der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
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