1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bremerhaven vom 26.11.2010 dahingehend abgeändert, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe monatliche Raten von 30,- EUR zu zahlen hat.
2. Die für das Beschwerdeverfahren erhobene Gerichtsgebühr wird gemäß Nr. 1912 KV FamGKG auf die Hälfte ermäßigt.
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