Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 2 UF 289/10
In der Familiensache
gegen
wegen Beschwerde Ehewohnung (Nutzungsentschädigung)
erlässt das Oberlandesgericht Bamberg -2. Zivilsenat - Familiensenat- durch den VorsitzendenRichter am Oberlandesgericht xxx, den Richter am Oberlandesgericht xxx und die Richterin am Oberlandesgericht xxx am 10.02.2011 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.01.2011 folgenden
Beschluss
I. Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Forchheim vom 7. Oktober 2010 abgeändert.
II. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller für die Nutzung der im Alleineigentum des Antragstellers liegenden Erdgeschosswohnung im Anwesen A., H., für die Zeit von Januar bis Dezember 2010 eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.433,00 Euro und für die Zeit ab Januar 2011 eine monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällige Nutzungsentschädigung in Höhe von 619,00 Euro zu bezahlen.
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