Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers vom 3. November 2010 wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 28. Oktober 2010 geändert und der Verfahrenswert erster Instanz wird auf 5.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Aus ihrer Ehe ist das betroffene Kind M., geboren am . 2002, hervorgegangen. Nach der räumlichen Trennung der Eltern am 11. Juli 2007 lebte M. zunächst bei dem Antragsteller. Im Verfahren 7 F 247/07 SO des Amtsgerichts - Familiengericht - Wennigsen erging am 18. Dezember 2007 ein Beschluss, mit dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für M. auf die Kindesmutter übertragen wurde. Das Kind wechselte daraufhin in den Haushalt der Kindesmutter, wo es in der Folgezeit lebte. Seit dem 8. November 2010 lebt M. wieder bei dem Antragsteller.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|