Verfassungsbeschwerde gegen die Absenkung des Krankengeldes durch das Gesetz zur Entlastung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung - BeitrEntlG vom 01.11.1996
BVerfG, Beschluß vom 17.02.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 1903/96
DRsp Nr. 1997/3618
Verfassungsbeschwerde gegen die Absenkung des Krankengeldes durch das Gesetz zur Entlastung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung - BeitrEntlG vom 01.11.1996
1. Die Absenkung des Krankengeldes von bisher 80 auf zukünftig 70 vom Hundert des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts stellt eine sozialpolitisch vertretbare Absenkung dar, die als eine maßvolle Abstufung zwischen Arbeitslohn- und Lohnersatzleistung gerechtfertigt erscheint. Sie ist als Teil einer Vielzahl sozialrechtlicher Neuregelungen zur Stabilisierung der äußerst angespannten Finanzlage der Krankenkassen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.2. Eine Staffelung der Höhe des Krankengeldes nach Kinderzahl und damit eine Differenzierung innerhalb der Personengruppe der Krankengeldbezieher ist auch bei Anwendung des Prüfungsmaßstabes des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1GG verfassungsrechtlich nicht geboten.