Der Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 5. Juli 2022 -
Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
3.Im Umfang der Aufhebung ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8. August 2022 -
Das Land Niedersachsen hat den Beschwerdeführenden die notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren der einstweiligen Anordnung wird auf 12.500 Euro (in Worten: zwölftausendfünfhundert Euro) festgesetzt.
6.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die familiengerichtliche Anordnung der Vormundschaft für zwei Kinder und die Bestellung des Jugendamtes zum Vormund.
I.
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