OLG München - Beschluss vom 12.10.2006
33 Wx 163/06
Normen:
VBVG § 5 ; GG Art. 14 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 23
FamRZ 2007, 675
MDR 2007, 341
NJW-RR 2007, 227
OLGReport-München 2007, 42
Vorinstanzen:
LG Bamberg, vom 23.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 96/06
AG Bamberg, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 624/05

Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

OLG München, Beschluss vom 12.10.2006 - Aktenzeichen 33 Wx 163/06

DRsp Nr. 2006/29241

Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

»Die Pauschalisierung des Stundensatzes in der Betreuervergütung ist jedenfalls, soweit sie sich zu Lasten der nicht mittellosen Betreuten auswirkt, verfassungsgemäß.«

Normenkette:

VBVG § 5 ; GG Art. 14 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Für die nicht mittellose Betroffene wurde am 5.12.2005 ein Vereinsbetreuer für alle Angelegenheiten einschließlich Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post bestellt. Mit Schreiben vom 31.3.2006 beantragte der Verein Vergütung für die vom Vereinsbetreuer im Zeitraum vom 6.12.2005 bis zum 31.3.2006 erbrachte Tätigkeit, die er ausgehend von 31,4 Stunden zu einem Stundensatz von 44 EUR auf insgesamt 1.381,60 EUR bezifferte. Diesem Antrag hat der erstinstanzlich als Verfahrenspfleger für das Vergütungsverfahren bestellte Sohn der Betroffenen widersprochen.