I.
Die Beteiligte zu 2.) begehrt die Festsetzung einer Betreuervergütung für den Zeitraum 1.10.2005 bis 31.12.2005.
Mit Beschluss vom 23.12.2004 bestellte das Amtsgericht die Beteiligte zu 2.) zur Berufsbetreuerin der nicht mittellosen Betroffenen mit dem Aufgabenkreis Sicherstellung der privaten Altersversorgung unter Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes für Geschäfte, die die Altersversorgung gefährden könnten. Damit sollte die hauptsächliche Altersversorgung der Betroffenen - eine Privatrente aus einem Grundstückskaufvertrag zwischen dem verstorbenen Ehemann der Betroffenen und deren Sohn - sichergestellt und Streitigkeiten zwischen den beiden Söhnen der Betroffenen entgegengewirkt werden.
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