SchlHOLG - Beschluss vom 15.11.2006
2 W 170/06
Normen:
VBVG § 4 § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 236
OLGReport-Schleswig 2007, 364
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 19.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 242/06
AG Ahrensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 81 XVII

Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung

SchlHOLG, Beschluss vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 2 W 170/06

DRsp Nr. 2007/6748

Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung

»Ausnahmen von der Pauschalierung sehen §§ 4 und 5 VBVG nicht vor. Auch wenn im konkreten Fall im Abrechnungszeitraum keine oder nur mit geringem Zeitaufwand verbundene Tätigkeiten des Betreuers erforderlich waren, findet eine Überprüfung der Angemessenheit der Stundensätze nicht statt. Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an BayObLG vom 12.10.2006 - 33 Wx 163/06).«

Normenkette:

VBVG § 4 § 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligte zu 2.) begehrt die Festsetzung einer Betreuervergütung für den Zeitraum 1.10.2005 bis 31.12.2005.

Mit Beschluss vom 23.12.2004 bestellte das Amtsgericht die Beteiligte zu 2.) zur Berufsbetreuerin der nicht mittellosen Betroffenen mit dem Aufgabenkreis Sicherstellung der privaten Altersversorgung unter Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes für Geschäfte, die die Altersversorgung gefährden könnten. Damit sollte die hauptsächliche Altersversorgung der Betroffenen - eine Privatrente aus einem Grundstückskaufvertrag zwischen dem verstorbenen Ehemann der Betroffenen und deren Sohn - sichergestellt und Streitigkeiten zwischen den beiden Söhnen der Betroffenen entgegengewirkt werden.