Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 18.01.2016 (4 F 262/15) wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit der Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters R. H. und Feststellung der Vaterschaft des Antragstellers hinsichtlich des am ... geborenen Kindes M. S..
R. H. hatte die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter am 02.03.2012 vor dem Standesamt G. anerkannt. R. H. und die Mutter lebten seit Februar 2012 mit M. zusammen.
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