A. Der Antragsteller ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen und erhielt im Jahre 1978 die Zulassung beim Oberlandesgericht H. Er übt zudem seit 1987 das Amt des Notars aus. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2000 stellte er beim Bundesministerium der Justiz den Antrag, ihn, ohne daß er seine bestehenden Zulassungen aufgeben müsse, als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen zuzulassen. Das Bundesministerium der Justiz lehnte das Gesuch mit Bescheid vom 23. März 2001 ab. Der Rechtsanwalt verfolgt sein Begehren mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung weiter.
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