BVerfG - Beschluss vom 08.12.2006
2 BvR 1339/06
Normen:
StAG § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 267
NVwZ 2007, 441
ZAR 2007, 152
Vorinstanzen:
VGH Hessen - 7 UZ 576/06 - 24.5.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen
VG Frankfurt/M. - 5 E 2900/05 (2) - 21.12.2005, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Verfassungsmäßigkeit der Streichung der sog. Inlandsklausel bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2006 - Aktenzeichen 2 BvR 1339/06

DRsp Nr. 2007/287

Verfassungsmäßigkeit der Streichung der sog. Inlandsklausel bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Regelung des § 25 StAG, wonach ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verliert, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Normenkette:

StAG § 25 Abs. 1 ;

Gründe: