AG Waiblingen, vom 11.10.1967 - Vorinstanzaktenzeichen XIV 67 B/67
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG
BVerfG, Beschluß vom 15.12.1970 - Aktenzeichen 2 BvL 17/67
DRsp Nr. 1996/7985
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG
1. »Zur Verfassungsmäßigkeit von § 26 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).«2. § 26 Abs. 1 Satz 1 - ist insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als er die Möglichkeit eröffnet, jemand zur Arbeitsleistung in einer Anstalt unterzubringen, der sich trotz wiederholter Aufforderung beharrlich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten, so daß laufende Hilfe zum Lebensunterhalt an Unterhaltsberechtigte gewährt werden muß.