I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft vormundschaftsgerichtliche Entscheidungen, mit denen ein Antrag der Pflegeeltern, der leiblichen Mutter das Sorgerecht zu entziehen und die Pflegeeltern als Vormund für das Pflegekind zu bestellen, zurückgewiesen wurde.
1. Der Beschwerdeführer ist ein 1980 geborenes Pflegekind, das im Alter von zwei Monaten zu seinen jetzigen Pflegeeltern kam. Die damals 16jährige Mutter hatte ihn in dem Heim zurückgelassen, in dem sie bis dahin im Rahmen freiwilliger Erziehungshilfe gelebt hatte.
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