BVerfG - Beschluß vom 28.06.1993
1 BvR 132/89
Normen:
EStG § 25 § 26a § 26b ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Information StW 1993, 524
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 14.06.1984 - Vorinstanzaktenzeichen V 248/81
BFH, vom 09.12.1988 - Vorinstanzaktenzeichen VI R 146/84

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erhöhung der Steuerschuld bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

BVerfG, Beschluß vom 28.06.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 132/89

DRsp Nr. 2005/15298

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erhöhung der Steuerschuld bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei Einzelveranlagungen Ausgaben zum Abzug zuzulassen, die typischerweise so bei Eheleuten nicht anfallen. Die sich hieraus ergebende Benachteiligung müssen Eheleute auch gegenüber den eheähnlichen Gemeinschaften hinnehmen, solange das Gesetz Ehegatten nicht generell schlechter stellt.

Normenkette:

EStG § 25 § 26a § 26b ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die angegriffenen Entscheidungen und die ihnen zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen lassen, soweit ihre Prüfung zum Gegenstand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens gemacht worden ist, einen Grundrechtsverstoß nicht erkennen.