BVerfG, Beschluß vom 16.03.1982 - Aktenzeichen 1 BvR 938/81
DRsp Nr. 1996/7179
Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 1 Nr. 1TSG
»§ 8 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes verstößt gegen Art. 3 Abs. 1GG, soweit bei einem Transsexuellen unter 25 Jahren trotz Durchführung einer geschlechtsumwandelnden Operation und Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen die personenstandsrechtliche Feststellung der Zugehörigkeit zu dem anderen Geschlecht ausgeschlossen ist.«LCIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn _ gegen § 8 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG -) vom 10. September 1980 (Bundesgesetzbl. I S. 1654)hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Dr. Benda und die Richter Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Katzenstein, Dr. Niemeyer, Dr. Heußner am 16. März 1982 einstimmig beschlossen:
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