Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes - Selbstablehnung eines Verfassungsrichters
1. Zwar können wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage für sich genommen kein Befangenheitsgrund sein.2. Anlaß zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit eine Richters kann für die Verfahrensbeteiligten jedoch bestehen, wenn die wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeit die Unterstützung eines Verfahrensbeteiligten bezweckte. 3. Gleiches gilt, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch in anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist.