Die Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt vom 07.11.2011 und vom 07.10.2010 (
Zugunsten des Beschwerdeführers werden für seine Tätigkeit als Ergänzungspfleger über die mit dem Beschluss vom 07.10.2010 bereits zugesprochenen 170,17 Euro weitere 328,68 Euro zur Auszahlung festgesetzt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 328,68 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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