Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 31.03.2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Borken vom 20.02.2008 abgeändert.
Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) vom 15.02.2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Borken vom 11.02.2008 ebenfalls abgeändert.
Auf Antrag des Beteiligten zu 1) wird eine ihm aus der Landeskasse zu zahlende weitere Vergütung in Höhe von 242,76 € festgesetzt.
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