Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
BayObLG, Beschluss vom 01.06.2001 - Aktenzeichen 3Z BR 86/01
DRsp Nr. 2001/11152
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
»Die Entscheidung des Landgerichts zur Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen kann fehlerhaft sein, wenn sie keine Feststellungen dazu enthält, inwieweit der in Rechnung gestellte Zeitaufwand des Betreuers zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich war und wenn sie sich für Betreuungsleistungen in der Übergangszeit bis 30.06.2000 nicht zur Frage des Härteausgleichs äußert.«