SchlHOLG - Beschluß vom 25.09.2000
2 W 136/00
Normen:
BVormVG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 304
OLGReport-Schleswig 2001, 8
SchlHA 2001, 46

Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene Ausbildung

SchlHOLG, Beschluß vom 25.09.2000 - Aktenzeichen 2 W 136/00

DRsp Nr. 2001/9990

Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene Ausbildung

»Fortbildung und Berufserfahrung als Quelle für den Erwerb nutzbarer Fachkenntnisse können einer abgeschlossenen Ausbildung nicht gleichgestellt werden.«

Normenkette:

BVormVG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 304
OLGReport-Schleswig 2001, 8
SchlHA 2001, 46