OLG Dresden - Beschluss vom 23.01.2006
3 W 1523/05
Normen:
VBVG § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1483
Vorinstanzen:
LG Zwickau, vom 28.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 407/05

Vergütung des Betreuers für den Schlussbericht

OLG Dresden, Beschluss vom 23.01.2006 - Aktenzeichen 3 W 1523/05

DRsp Nr. 2007/11369

Vergütung des Betreuers für den Schlussbericht

Der von dem Betreuer nach Aufhebung der Betreuung gefertigte Schlussbericht ist mit der durch die während der Tätigkeit verdiente Vergütungspauschale abgegolten.

Normenkette:

VBVG § 5 ;

Gründe:

I. Der Beteiligte zu 1), der bisherige Betreuer des Betroffenen, begehrt für die Zeit vom 01.07. - 25.08.2005 Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) in Höhe von 282,48 Euro. Mit Beschluss vom 05.08.2005, der dem Beteiligten zu 1) am 18.08.2005 zugegangen ist, hat das Amtsgericht Plauen die für den Betroffenen angeordnete Betreuung aufgehoben.