I. Der Beteiligte zu 1), der bisherige Betreuer des Betroffenen, begehrt für die Zeit vom 01.07. - 25.08.2005 Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) in Höhe von 282,48 Euro. Mit Beschluss vom 05.08.2005, der dem Beteiligten zu 1) am 18.08.2005 zugegangen ist, hat das Amtsgericht Plauen die für den Betroffenen angeordnete Betreuung aufgehoben.
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