LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 17665/96
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 701 XVII 112/92
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
BayObLG, Beschluß vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 279/96
DRsp Nr. 1997/3348
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
»1. Der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Betreuung eines nicht mittellosen Betroffenen ist in der Regel ein Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer zugrunde zu legen.2. Im Einzelfall kann gemäß den für die Betreuervergütung allgemein geltenden Grundsätzen ein höherer oder auch niedrigerer Stundensatz gerechtfertigt sein.«