I.
Die Mutter der Beteiligten zu 1) bis 4), eine Taxifahrerin, kam im Jahre 2000 als Opfer eines Verbrechens ums Leben. Eine daraufhin aus der Bevölkerung initiierte Spendenaktion zugunsten der Beteiligten zu 1) bis 4) erbrachte ein beträchtliches Sammelvermögen.
Mit Beschluss vom 25. Juni 2000 hat das Amtsgericht Pflegschaft für das Sammelvermögen gemäß § 1914 BGB angeordnet und den Beteiligten zu 5) zum Pfleger bestellt.
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