BayObLG - Beschluß vom 30.07.1997
3Z BR 205/97
Normen:
BGB § 1836 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1997 Nr. 43
BayObLGZ 1997, 243
FamRZ 1998, 187
NJW-RR 1998, 868
Vorinstanzen:
LG Weiden, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 38/97
AG Tirschenreuth, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 286/92

Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

BayObLG, Beschluß vom 30.07.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 205/97

DRsp Nr. 1997/9722

Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

»Ein Berufsbetreuer verliert diese, den Vergütungsanspruch begründende Eigenschaft nicht dadurch, daß die Anzahl der Betreuungen und die damit verbundene Tätigkeit soweit zurückgehen, daß sie für sich betrachtet die Anerkennung als Berufsbetreuer nicht mehr rechtfertigen könnten.

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Mit Beschluß vom 10.12.1992 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene den Beschwerdeführer, der damals Vereinsbetreuer war, zum Betreuer. Nachdem der Beschwerdeführer sich als selbständiger Berufsbetreuer niedergelassen hatte, bestellte ihn das Amtsgericht am 11.3.1993 in dieser Eigenschaft. Am 9.5.1996 verlängerte das Amtsgericht die Betreuung und bestimmte als Aufgabenkreise des Betreuers die Sorge für die Gesundheit der Betroffenen, die Aufenthaltsbestimmung, jedoch ohne die Entscheidung über die Unterbringung, die Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Vermögenssorge mit Ausnahme der Entscheidung über die Wohnungsauflösung.