I.
Das Amtsgericht Paderborn bestellte mit Beschluss vom 25.06.2002 für den mittellosen Betroffenen eine Vereinsbetreuerin von der AWO Q mit den Aufgabenkreisen der Gesundheitsfürsorge einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht im Krankheitsfall, Behörden-, Sozialversicherungs- und Arbeitsplatzangelegenheiten. Seit dem 02.05.2005 befindet sich der Betroffene im geschlossenem Strafvollzug in der JVA N. Haftende ist am 01.05.2007, 2/3 seiner Strafe sind am 30.08.2006 verbüßt. Durch Beschluss vom 20.05.2003 bestellte es den Beteiligten zu 2), der seit Januar 2003 die rechtlichen Interessen des Betroffenen wahrgenommen hat, zum neuen Berufbetreuer des Betroffenen.
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