1. Dem Kindesvater wird eine Frist zur Einreichung des ordnungsgemäß ausgefüllten und belegten Verfahrenskostenhilfeantrags von zwei Wochen gesetzt.
2. Es werden die nachfolgende Hinweise erteilt.
Es soll - vorbehaltlich der ausstehenden Begründung der Beschwerde - bereits vorsorglich in der Sache selbst Stellung genommen werden.
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