OLG Celle - Beschluss vom 10.07.2007
17 W 74/07
Normen:
BGB § 1906 ; FGG § 70e ;
Vorinstanzen:
LG Hannover - 53 T 54/06 - 11.06.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen
LG Hannover - 53 T 56/06 - 11.06.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen
LG Hannover - 53 T 8/07 - 11.06.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen
AG Neustadt a. Rbge. - 6 XVII P 789/04 - 27.09.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Verhältnismäßigkeitsprüfung vor gerichtlich angeordneter Zwangsbehandlung

OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - Aktenzeichen 17 W 74/07

DRsp Nr. 2007/18317

Verhältnismäßigkeitsprüfung vor gerichtlich angeordneter Zwangsbehandlung

»1. Im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der erforderlichen gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung sind insbesondere auch die mit der beabsichtigten Behandlung verbundenen möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen zu berücksichtigen. Bei der dem Gericht insoweit obliegenden Amtsermittlung sind u. a. auch die Ergebnisse etwaig bereits erfolgter Behandlungen in der Vergangenheit zu ermitteln und zu berücksichtigen. 2. Angesichts der Bedeutung und Intensität des mit einer Zwangsmedikation verbundenen Grundrechtseingriff ist das notwendige Sachverständigengutachten (§ 70e FGG) durch einen externen, nicht im behandelnden Krankenhaus tätigen Sachverständigen zu erstellen.«

Normenkette:

BGB § 1906 ; FGG § 70e ;

Entscheidungsgründe:

I.

Im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es um 1) die Rechtsmäßigkeit der Erweiterung einer Betreuung bei gleichzeitiger Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts, 2) um die Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer medikamentösen Zwangsbehandlung sowie 3) um die vormundschaftliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung mit gleichzeitiger Zwangsbehandlung.