Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 20. Februar 2013 teilweise abgeändert.
Der Antrag des Antragstellers wird abgewiesen.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Der Beschwerdewert wird auf 46.016,27 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Rückzahlung der von ihm auf eine Vereinbarung der Beteiligten vom 2.10.1998 geleisteten Zahlungen.
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