OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.03.2013
6 UF 91/11
Normen:
BGB § 195; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 988
Vorinstanzen:
AG Lampertheim, vom 04.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 280/10

Verjährung von Ansprüchen aus Schwiegerelternschenkung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.03.2013 - Aktenzeichen 6 UF 91/11

DRsp Nr. 2013/18294

Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückgewähr von Zuwendungen nach Scheidung der Ehe verjähren innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 67.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 195; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Antragstellerin auf Rückübertragung einer Grundstückshälfte.

Die Beteiligten haben am ...1988 die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind die beiden Kinder A, geb. ...1988 und B, geb. ...1993, hervorgegangen.

Nach der Eheschließung sanierten die Beteiligten die im Erdgeschoss gelegene Wohnung des im Eigentum des Vaters der Antragstellerin stehenden Hauses in der C-Straße ..., O1, welche sie auch später bezogen und begannen mit der Errichtung eines Anbaus an das Haus. Woher das Geld für den Aus- und Umbau stammt, ist zwischen den Beteiligten streitig.