BVerfG - Beschluß vom 23.04.1992
1 BvR 462/91
Normen:
EzFamR GG Art. 103 Nr. 1 ; FamRZ 1992, 782;
Vorinstanzen:
OLG Bamberg, vom 07.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 UF 187/90

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen nachehelichen Unterhalts

BVerfG, Beschluß vom 23.04.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 462/91

DRsp Nr. 2005/16021

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen nachehelichen Unterhalts

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Oberlandesgericht im Abänderungsverfahren wegen nachehelichen Unterhalts den Parteivortrag zur Anwendbarkeit von BGB § 1579 Nr. 1 wegen "kurzer Ehezeit" unberücksichtigt läßt und sich mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 80, 286 nicht damit auseinandersetzt, ob die Anwendung der Vorschrift nunmehr in Betracht kommt und ob gegebenenfalls der Unterhalt herabzusetzen ist.

Normenkette:

EzFamR GG Art. 103 Nr. 1 ; FamRZ 1992, 782;

Gründe:

I.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Unterhaltsbemessung und der Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 1 BGB in einem Abänderungsverfahren zum nachehelichen Unterhalt.