BVerfG - Beschluß vom 01.12.1993
2 BvR 273/93
Normen:
BGB § 1573 § 1578 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 14.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 14 UF 152/92

Verletzung des Willkürverbots im Unterhaltsrechtsstreit

BVerfG, Beschluß vom 01.12.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 273/93

DRsp Nr. 2005/15111

Verletzung des Willkürverbots im Unterhaltsrechtsstreit

Es verletzt das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Verbot willkürlicher Entscheidung, wenn im Unterhaltsrechtsstreit die vom Unterhaltspflichtigen für das gemeinsame Haus übernommene Kapitaldienstleistungen mit nicht nachvollziehbarer Argumentation unberücksichtigt bleiben.

Normenkette:

BGB § 1573 § 1578 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Berufungsurteil, das die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt teilweise bestätigt.

I.