BVerfG - Beschluß vom 15.06.1993
2 BvR 900/93
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1 ; VwGO § 123 ;
Fundstellen:
InfAuslR 1994, 311
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 28.04.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 18 B 720/93

Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung des ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen

BVerfG, Beschluß vom 15.06.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 900/93

DRsp Nr. 2005/15198

Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung des ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen

Art. 6 Abs. 1 GG schützt den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen zwar nicht schlechthin vor Abschiebung. Das Interesse des deutschen Ehepartners daran, seine Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner im Bundesgebiet fortzusetzen, ist aber bei jeder Entscheidung über den Aufenthalt eines Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 1 ; VwGO § 123 ;

Gründe:

Die Beschwerdeführer, ein senegalesischer Staatsangehöriger und seine deutsche Ehefrau, wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung, mit der die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO gegen die bevorstehende Abschiebung des Beschwerdeführers zu 1. versagt worden ist.

Der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG.