Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 20.08.2012 wird zurückgewiesen.
II.Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Beschwerdewert beträgt 1.200,00 €.
I.
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