Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
OLG Bremen, Beschluss vom 26.01.2001 - Aktenzeichen 4 UF 109/00
DRsp Nr. 2004/8741
Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
»Die Verpflichtung des Unterhaltsempfängers, dem begrenzten Realsplitting zuzustimmen, besteht auch dann, wenn Streit über die Höhe der erbrachten Unterhaltsleistungen oder über die steuerrechtliche Anerkennungsfähigkeit der erfolgten Leistungen besteht.«
Die Berufung des Beklagten bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114ZPO. Das Familiengericht hat den Beklagten, der von der Klägerin Trennungsunterhalt erhält, zu Recht verurteilt, dem begrenzten Realsplitting für 1999 zuzustimmen.
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