OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.10.2006
9 U 34/06
Normen:
BGB § 138 § 516 ;
Fundstellen:
DB 2007, 392
FamRZ 2007, 823
NZG 2007, 423
OLGReport-Karlsruhe 2007, 213
ZEV 2007, 137
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 20.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 88/04

Verpflichtung zur Übertragung eines einem angeheirateten Gesellschafter ohne Gegenleistung zugewandten Gesellschaftsanteils im Fall der Scheidung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2006 - Aktenzeichen 9 U 34/06

DRsp Nr. 2007/19356

Verpflichtung zur Übertragung eines einem angeheirateten Gesellschafter ohne Gegenleistung zugewandten Gesellschaftsanteils im Fall der Scheidung

»Die Regelung eines Gesellschaftsvertrages einer Kommanditgesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen, wonach der angeheiratete Gesellschafter bei Scheidung seinen vom ehemaligen Ehegatten ohne Gegenleistung zugewandten Gesellschaftsanteil nach dessen Wahl unentgeltlich diesem oder den zu dessen Stamm gehörigen Kindern zu übertragen habe, ist wirksam.«

Normenkette:

BGB § 138 § 516 ;

Gründe:

I. Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Abfindungsanspruch nach Kündigung seiner Kommanditbeteiligung geltend. Das Landgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung die Beklagen verurteilt, dem Kläger Auskunft über den zum 31.12.2002 entstandenen Abfindungsanspruch gemäß Ziffer 20 des Gesellschaftsvertrages der Beklagten zu erteilen. Im übrigen wird auf die tatsächlichen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.