I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.09.2018 - 2.1.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen der Kindesmutter beginnend ab Oktober 2018 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 251 € (Zahlbetrag) zu zahlen.
Der weitergehende Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens der 1. Instanz haben der Antragsteller 20 % und der Antragsgegner 80 % zu tragen. Die Kosten des Verfahrens der II. Instanz hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Wert der Beschwerde: bis 2000 €
II. Der Antrag des Beschwerdegegners auf Verfahrenskostenhilfe zur Abwehr der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.09.2018 - 2.1.
1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.09.2018 - 2.1.
I.
Der beschwerdeführende Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für den Antragsteller, seinen Sohn.
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