Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 3. März 2017 -
Der Antrag des Antragstellers auf Rückführung des Kindes ..., geb. ... 2011, nach ... wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
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