Die Verfahren 10 CE 12.2697 und 10 C 12.2700 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.In Abänderung der Nr. 3 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29. November 2012 wird der Antragsgegner verpflichtet, die Abschiebung der Antragsteller bis zu seiner Entscheidung über deren Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen.
Im Übrigen wird die den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffende Beschwerde (10 CE 12.2697) zurückgewiesen.
III.In Abänderung der Nr. 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29. November 2012 wird den Antragstellern für das Eilverfahren im ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Rainer Frisch, Friedrich-List-Str. 3, 91054 Erlangen, beigeordnet, soweit ihr Antrag auf die Verpflichtung des Antragsgegners gerichtet ist, die Abschiebung der Antragsteller bis zu seiner Entscheidung über deren Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen.
Im Übrigen wird die das Prozesskostenhilfeverfahren betreffende Beschwerde (10 C 12.2700) zurückgewiesen.
IV. V.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|