OLG Karlsruhe - Beschluss vom 04.11.1997
2 UF 27/97
Normen:
ZPO § 233 § 234 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1124
MDR 1998, 996
OLGReport-Karlsruhe 1998, 209

Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.1997 - Aktenzeichen 2 UF 27/97

DRsp Nr. 1998/4291

Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

»Ein anwaltliches Verschulden im Sinn des § 233 ZPO liegt vor, wenn der beigeordnete Anwalt im Zusammenhang mit der Empfangsbestätigung eines ihm förmlich zugestellten PKH-Beschlusses nicht durch Einsicht in die Handakten eigenverantwortlich überprüft, ob durch die Zustellung eine Frist in Lauf gesetzt wird (hier Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 1 ZPO) und daher sein einen Monat nach Zustellung bei Gericht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag schuldhaft verspätet und damit unzulässig ist.«

Normenkette:

ZPO § 233 § 234 Abs. 1 ;

Gründe:

I.