Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.1997 - Aktenzeichen 2 UF 27/97
DRsp Nr. 1998/4291
Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist
»Ein anwaltliches Verschulden im Sinn des § 233ZPO liegt vor, wenn der beigeordnete Anwalt im Zusammenhang mit der Empfangsbestätigung eines ihm förmlich zugestellten PKH-Beschlusses nicht durch Einsicht in die Handakten eigenverantwortlich überprüft, ob durch die Zustellung eine Frist in Lauf gesetzt wird (hier Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 1ZPO) und daher sein einen Monat nach Zustellung bei Gericht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag schuldhaft verspätet und damit unzulässig ist.«