OLG Zweibrücken - Beschluss vom 16.11.2000
2 UF 9/00
Normen:
BGB § 1587 § 1587a ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 197
Vorinstanzen:
AG Kaiserslautern, - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 446/99

Versorgungsausgleich - Ausgleichsanspruch - Rentenanwartschaften bei US-Rentenversicherung - US Social Security

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 2 UF 9/00

DRsp Nr. 2001/167

Versorgungsausgleich - Ausgleichsanspruch - Rentenanwartschaften bei US-Rentenversicherung - US Social Security

»Zur Berücksichtigung von Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung der USA (US Social Security) im Versorgungsausgleich.«

Normenkette:

BGB § 1587 § 1587a ;

Gründe:

Die am 28. Juli 1994 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 26. April 1999 zugestellten Scheidungsantrag durch Ziffer I des (insoweit nicht) angefochtenen Urteils des Familiengerichts geschieden. Der Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin besitzt sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Beide Ehegatten haben während der Ehe Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (künftig: BfA) erworben, die Antragsgegnerin darüber hinaus auch solche in der gesetzlichen amerikanischen Rentenversicherung (US Social Security).

Die BfA rügt mit ihrer in zulässiger Weise erhobenen befristeten Beschwerde (§ 621 e Abs. 1 und 3 ZPO) zu Recht, dass bei der Regelung des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht die Rentenanwartschaften der Antragsgegnerin bei dem amerikanischen Versicherungsträger nicht berücksichtigt wurden.