I.
Die Parteien haben am 15. Dezember 1989 miteinander die Ehe geschlossen. Auf den am 18. September 2006 zugestellten Antrag des Ehemannes wurde die Ehe durch das angefochtene Urteil geschieden. Zugleich hat das Amtsgericht den Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei hat es zum Ausgleich der beiderseits in der Ehezeit erworbenen gesetzlichen Rentenanwartschaften im Wege des Splitting (§
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