I. Die Parteien haben am 12. November 1980, 16.30 Uhr, die Ehe geschlossen. Sie hatten zuvor zu notarieller Urkunde Gütertrennung vereinbart. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 5. Januar 1988 zugestellt worden.
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