OLG Brandenburg - Beschluss vom 13.08.2006
15 UF 43/06
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 ; BarwertVO § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Rathenow, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 140/05

Versorgungsausgleich bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2006 - Aktenzeichen 15 UF 43/06

DRsp Nr. 2006/26176

Versorgungsausgleich bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, mit deren Entzug bis zum Eintritt des Rentenalters nicht mehr zu rechnen ist, ist diese und nicht eine fiktiv berechnete Altersrente dem Versorgungsausgleich zugrundezulegen.

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 ; BarwertVO § 2 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: