AG Zehdenick, vom 05.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 181/06
Versorgungsausgleich durch Beitragszahlung zum Ausgleich im Beitrittsgebiet erworbener Anrechte
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 9 UF 115/07
DRsp Nr. 2007/22244
Versorgungsausgleich durch Beitragszahlung zum Ausgleich im Beitrittsgebiet erworbener Anrechte
1. Wenn nach vorausgegangenem Rentensplitting in Bezug auf angleichungsdynamische Anrechte lediglich noch regeldynamische Anrechte auszugleichen sind, hindert § 4 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VAÜG den Ausgleich durch Beitragszahlung zur Begründung von Anrechten in der Rentenversicherung (West) nicht.2. Zum Ausgleich im Beitrittsgebiet erworbene nichtangleichungsdynamischer Anrechte ist die Begründung ebenfalls nichtangleichungsdynamischer Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung zulässig.
Die gemäß § 629 a Abs. 2 i. V. m. § 621 e Abs. 1ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist unbegründet. Das Amtsgericht hat den Versorgungsausgleich zutreffend durchgeführt.
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