Versorgungsausgleich und durch einmalige Nachzahlung begründete Rentenanwartschaften - Versorgungsausgleich, Rentenanwartschaft, Nachzahlung, Vermögensauseinandersetzung
OLG Köln, Beschluß vom 30.11.1995 - Aktenzeichen 10 UF 13/95
DRsp Nr. 1996/28926
Versorgungsausgleich und durch einmalige Nachzahlung begründete Rentenanwartschaften - Versorgungsausgleich, Rentenanwartschaft, Nachzahlung, Vermögensauseinandersetzung
1. Rentenanwartschaften, die durch eine Nachzahlung während der Ehezeit begründet worden sind, sind im Versorgungsausgleich dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Nachzahlung zu einem Zeitpunkt geleistet worden ist, in dem die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute bereits abgeschlossen war.«2. Nach dem sog. "In-Prinzip" ist für die Einbeziehung von Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich nicht maßgebend, für welchen Zeitraum sie erworben wurden, sondern ob sie während der Ehezeit begründet worden sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.